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Sehr geehrter Bräunungsprofi,
am 6. Juli 2011 hat das Bundeskabinett die UV-
Das Bundesumweltministerium geht davon aus, dass diese Verordnung innerhalb der nächsten 14 Tage im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Sechs Monate nach Veröffentlichung wird die UV-
Was bedeutet dies für Sie als Solarienbetreiber?
1. Gerätetechnik
Zwölf Monate nach Verkündung im Bundesanzeiger dürfen in Deutschland keine Solarien mehr betrieben werden, die einen stärkeren erythemalen Wert als 0,3W/qm haben. Neugeräte erfüllen diese Vorschrift bereits seit Juli 2007. Für Ihre gebrauchten Ergoline Geräte ab Baujahr 1996 bieten wir Ihnen entsprechende Umrüstsätze. Testen Sie den 0,3 Konfigurator der JK Licht unter: www.jk-
2. Fachpersonal
Während der Betriebszeit muss mindestens eine qualifizierte Fachkraft für den Kontakt und die Beratung des Kunden anwesend sein. Fachkraft ist, wer die Schulung eines akkreditierten Schulungsträgers absolviert hat. Die AfB (Akademie für Besonnung) hat die Akkreditierung beantragt und wird Ihnen und Ihren Mitarbeitern entsprechende Seminare, aber auch Fernlehrgänge anbieten. Für die Schulung des Fachpersonals beträgt die Übergangsfrist 16 Monate ab Verkündung. Nach diesem Datum (also ca. Dezember 2012) ist ein reiner Selbstbedienungsbetrieb nicht mehr gestattet.
3. Informationspflichten
Sechs Monate nach der Veröffentlichung sind Sie verpflichtet, Ihre Kunden über Ausschlusskriterien, maximale Bestrahlungsdauer etc. zu informieren. Dazu verlangt der Gesetzgeber entsprechende Aushänge im Geschäftsraum und in den Kabinen. Außerdem müssen Sie Ihren Kunden -
4. Dokumentationspflichten
Sechs Monate nach der Veröffentlichung sind Sie verpflichtet, ein Geräte-
Fazit
Die lang diskutierte UV-